Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Ladeinfrastruktur
der Retax Baustoffe GmbH und ihrer Kooperationspartner zum Laden
von Elektrofahrzeugen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von der Retax Baustoffe GmbH
(RETAX) betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die
Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und externen Roamingpartner des
ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit
Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der RETAX und dem Kunden geschlossen.
1.2 Bei den Kunden unterscheidet die RETAX zwischen den Stromkunden der RETAX
(im Folgenden: „Stromkunde der RETAX“) und den Kunden, die keinen Stromvertrag
mit der RETAX abgeschlossen haben (im Folgenden: „Fremdkunde“). Die beiden
Kundengruppen haben teilweise unterschiedliche Vertragskonditionen. Näheres ergibt
sich im Folgenden.
1.3 Die RETAX bietet dem Kunden grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Beladung
seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 3 (Ladekarte RETAX) und Ziffer 4 (Ad-hoc-
Laden via ladeapp) beschrieben werden.
2. Gültigkeit, Anpassungsvorbehalt
Die RETAX behält sich die Anpassung der Geschäftsbedingungen und der Preise für
die Nutzung der Ladeinfrastruktur vor. Änderungen der Geschäftsbedingungen oder
der Preise werden dem Kunden in Textform unter Hervorhebung der Änderungen
mindestens vier Wochen vor der geplanten Wirksamkeit der Änderung mitgeteilt. In
diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.
3. Ladekarte der RETAX
3.1 Allgemeines zur Ladekarte der RETAX
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, unter RETAX-emobil.de eine Ladekarte
anzufordern. Hierzu legt der Kunde auf dem Portal ein Profil mit allen relevanten
Daten an. Die RETAX schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie alle
Informationen zum Ladevorgang zu.
(2) Mit der von der RETAX überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer
(Contract-ID) kann sich der Kunde im RETAX-Portal (RETAX.emobilitycloud.com)
registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde
von der RETAX eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte.
(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der RETAX betriebenen
Ladestationen, alle Ladestationen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-
Verbunds sowie alle Ladestationen der externen Roaming-Kooperationspartner von
ladenetz.de zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die
nutzbaren Ladestationen ist unter ladenetz.de ersichtlich.
(4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der RETAX. PIN-Nummer und Vertragsnummer
(Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte wie
auch der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde der
RETAX unverzüglich schriftlich oder per Mail (info@retax-baustoffede) mitzuteilen. Mit
Meldung des Verlusts sperrt die RETAX die bisherige Ladekarte umgehend.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im RETAX-Portal hinterlegten
Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des
Kunden ändern, kann er diese im Portal ändern oder die Änderungen der RETAX per
E-Mail an info@retax-baustoffe.de mitteilen. Gleiches gilt, wenn sich seine
Vertragsbeziehungen zur RETAX ändern und er einen Stromvertrag abschließt (und
damit zum „Stromkunden der RETAX“ wird) oder seinen bestehenden Vertrag kündigt
(und damit zum „Fremdkunden“ wird).
(6) Eine unzutreffende Einordung des Kunden in eine der Kundengruppen aufgrund
falscher oder nicht aktueller Angaben zu bestehenden Stromverträgen darf die RETAX
korrigieren mit der Folge, dass für den entsprechenden Kunden die zutreffenden
Geschäftsbedingungen gelten. Darüber wird der Kunde informiert. 3.2 Ablauf eines
Ladevorgangs mit der Ladekarte der RETAX
(1) Der Kunde wählt eine Ladestation aus (ladenetz.de).
(2) Der Kunde authentifiziert sich via Ladekarte (RFID-Karte) an der Ladestation und
startet den Ladevorgang.
(3) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation. Der
Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
(4) Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt
das Ladekabel an der Ladestation sowie an seinem Elektrofahrzeug.
3.3 Preise für die Nutzung der Ladeinfrastruktur
(1) Die Abrechnung der geladenen Kilowattstunden (kWh) erfolgt quartalsweise. Die
Rechnungssumme wird unmittelbar nach Rechnungslegung per SEPA-Mandat
eingezogen. Mit der Abrechnung ist der gesamte Strombezug abgegolten.
(2) Die RETAX bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer Ad-hoc-Nutzung der
Ladesäule per App an. Hierfür ist ein gültiges Konto bei einem Zahlungsdienstleister
erforderlich. Dem Nutzer steht es frei, auch diesen Zugang zur Ladeinfrastruktur zu
nutzen.
(3) Der Kunde zahlt einen einmaligen Aktivierungspreis und für jeden Ladevorgang ein
verbrauchsabhängiges Entgelt. Der Zeittarif wird ab den jeweiligen, angegebenen
Standzeiten zusätzlich berechnet. Es gelten folgende Bruttopreise (Stand: 15. Mai
2023):
Kunde Aktivierung Preis je kWh Zeittarif
Ladekarte
Einmalig AC- DC- AC ab 121. Minute
Laden Laden DC ab 61. Minute
Stromkunde der – 49 ct 59 ct 5 ct/min
Retax
Fremdkunde 15 € 59 ct 69 ct 5 ct/min
(4) Die genannten Beträge verstehen sich brutto inklusive der Umsatzsteuer in der
gesetzlichen Höhe und gelten an allen unter Punkt 3.1 (3) beschriebenen
Ladestationen.
(5) Die RETAX bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen quartalsweise
nachweisbar ab. Eine monatliche Abrechnung kann im Kundenportal angewählt
werden und ist mit Mehrkosten verbunden. Diese sind im Kundenportal angegeben.
Der Kunde erhält die Rechnungen über das RETAX-Portal und wird per E-Mail über
neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende Rechnungsbetrag wird zu
dem von der RETAX angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig und per SEPA-
Lastschriftverfahren von dem vom Kunden in seinem Portal angegebenen Konto
abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist die Retax berechtigt, die Ladekarte zu sperren.
(6) Gegen Ansprüche der RETAX kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.4 Vertragslaufzeit für die Ladekarte
(1) Diese Vereinbarung beginnt mit Ausgabe der Ladekarte und läuft auf unbestimmte
Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen ordentlich
gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen begleicht oder wenn
der RETAX begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte nach Ende der Vertragslaufzeit an die
RETAX zurückzugeben.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Auflösen eines
bestehenden Kundenkontos im Portal gilt somit nicht als gültige Kündigung.
4. Ad-hoc-Laden via ladeapp
4.1 Allgemeines zur ladeapp
(1) Mit der ladeapp gewährleistet die RETAX einen diskriminierungsfreien Zugang zu
allen von der RETAX betriebenen Ladestationen, indem auch Spontankunden die
Nutzung der Ladestationen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der RETAX
betriebenen Ladestationen ist unter RETAX-emobil.de einsehbar.
(2) Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladestationen suchen, Ladestationen
filtern, Ladestationen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule
starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter
Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem
Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat, über die er die App erhält (zum
Beispiel Google Play oder App Store von Apple).
4.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp
(1) Der Kunde wählt eine Ladestation aus.
(2) Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der
Ladestation.
(3) Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern
die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ
kann der Kunde auch den Ladevorgang im Webbrowser starten.
(4) In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (zum Beispiel
Kreditkarte) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die
Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die
Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
(5) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation. Der
Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
(6) Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum
Ladevorgang.
(7) Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit, alle relevanten Informationen
zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.
(8) Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde
einen Zahlungsbeleg als PDF-Dokument per E-Mail übersandt.
(9) Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten
Zahlungsmittel.
4.3 Preise für das Ad-hoc-Laden
(1) Der Kunde entrichtet für jeden Ladevorgang via „Ad-hoc-Laden“ ein
verbrauchsabhängiges
Entgelt und eine Grundgebühr pro Ladevorgang. Der Zeittarif wird ab den jeweiligen,
angegebenen Standzeiten zusätzlich berechnet. Es gelten folgende Bruttopreise
(Stand: 20. April 2020) und sind in der ladeapp nach Auswahl des Ladepunkts
ersichtlich:
Kunde Grundgebühr Preis je kWh Zeittarif
Pro Ladevorgang
AC DC AC ab 121. Minute
Laden Laden DC ab 61. Minute
Ad-hoc -Lader 1,00€ 59 ct 69 ct 5 ct/min
(2) Die genannten Beträge verstehen sich brutto inklusive der Umsatzsteuer in der
gesetzlichen Höhe und gelten an allen unter Punkt 4.1 beschriebenen Ladestationen.
5. Benutzung der Ladestationen
5.1 Der Kunde wird die Ladestationen der RETAX, der Ladennetz-
Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und
bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die
Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.
5.2 Für die Benutzung von öffentlichen Ladestationen sind die Informationen auf
ladenetz.de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die
Benutzung von halböffentlichen Ladestationen gelten die vom jeweiligen
Ladeinfrastrukturbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten.
5.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein
gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige
Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte
Zustand des mitgeführten Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus
müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen
Vorschriften entsprechen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des
Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.
5.5 Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den Ladestationen der
RETAX hat der Kunde unverzüglich und jederzeit an die RETAX-Störstelle unter der
Telefonnummer 06181 369 62 70 zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall
weder begonnen noch fortgesetzt werden.
6. Roaming
6.1 Der Kunde ist berechtigt, mit der RETAX-Ladekarte die Ladestationen der
Roamingpartner von ladenetz.de zu nutzen. Es gelten weiterhin die Tarife der RETAX.
Eine zusätzliche Abrechnung der Kooperationspartner erfolgt nicht.
6.2 Die Nutzung der Ladestationen der Roamingpartner erfolgt zu den
Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
6.3 Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ladenetz.de
einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners
besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich
verändern.
6.4 Die RETAX behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn
innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 50
Prozent der Ladevorgänge im Rahmen des Roamings erfolgen.
7. Stromqualität
Die Beladung erfolgt an allen von der RETA betriebenen Ladestationen zu 100
Prozent mit Ökostrom.
8. Haftung
8.1 Die RETAX haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladestationen, insbesondere
nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
8.2 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die RETAX haftet
gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
8.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei der Übernahme einer Garantie,
einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist
oder groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit
sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung vom Vertragspartner jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren
vertragstypischen Schadens beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet die RETAX
nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust
durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.
9. Bonität
Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils
Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können.
Insbesondere ist die RETAX berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden
einzuholen, die auch die Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein
zukünftiges Zahlungsverhalten erfasst (sogenanntes Scoring). Zu diesem Zweck
übermittelt die RETAX u.a. die Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.